EU-KI-Verordnung Konformitätserklärung

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-05

1. BlogYeah und die EU-KI-Verordnung

Die Plattform BlogYeah fungiert als Betreiber von KI-Systemen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 ("EU-KI-Verordnung"). Die Plattform verwendet allgemeinzweckige KI-Systeme von OpenAI (Texterstellung), Black Forest Labs / BFL (Flux.2 Bildgenerierung) und Google Cloud Vertex AI (Gemini Text-Embeddings) zur Generierung von Blogbeiträgen, Newslettern und Titelbildern.

2. Risikoeinstufung

BlogYeah gilt nicht als Hochrisiko-KI-System gemäß Anhang III der EU-KI-Verordnung. Die Plattform dient der Inhaltsgenerierung für B2B-Kunden; sie verwendet keine automatisierte Entscheidungsfindung, die Rechte oder Pflichten von Einzelpersonen bestimmt.

3. Transparenzmaßnahmen

Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung setzt BlogYeah folgende Maßnahmen um:

  • Kennzeichnung von KI-Inhalten: Alle KI-generierten Blogbeiträge, Newsletter und Bilder werden als mit KI-Unterstützung erstellte Inhalte gekennzeichnet.
  • Menschliche Aufsicht: Alle KI-generierten Inhalte warten auf menschliche Freigabe. Die Plattform veröffentlicht keine Inhalte, bevor sie vom Nutzer genehmigt wurden.

4. Menschliche Aufsicht und Kontrolle

Die Architektur von BlogYeah stellt die menschliche Aufsicht in den Vordergrund:

  • Jeder generierte Blogbeitrag muss vom Nutzer vor der Veröffentlichung genehmigt, abgelehnt oder bearbeitet werden.
  • Nutzer haben vollständigen Bearbeitungszugriff auf alle generierten Inhalte.
  • Das System veröffentlicht keine Inhalte automatisch ohne menschliches Zutun.

5. Kontakt

Für Fragen zu unserer EU-KI-Verordnung-Konformität wenden Sie sich bitte an:

info@blogyeah.com (Ansprechpartner: Gergely Nemeti)